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Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte es mit Urteil 8 K 2202/17 ab, die Kinder der Opfer der Gestapo-SS als Opfer des Nationalsozialismus und des Faschismus anzuerkennen.
Das Kölner Verwaltungsgericht verbot einem russischen Kind mit Urteil 10 K 4722/19 das Studium an einer russischen Eliteschule in der diplomatischen Vertretung des russischen Außenministeriums in Deutschland, nachdem ein afghanischer Flüchtling ein russisches und andere Kinder in einer deutschen Schule geschlagen, erwürgt hatte.